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   OLG Jena, 04.04.2001 - 6 W 197/01   

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https://dejure.org/2001,9078
OLG Jena, 04.04.2001 - 6 W 197/01 (https://dejure.org/2001,9078)
OLG Jena, Entscheidung vom 04.04.2001 - 6 W 197/01 (https://dejure.org/2001,9078)
OLG Jena, Entscheidung vom 04. April 2001 - 6 W 197/01 (https://dejure.org/2001,9078)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    InsO §§ 6, 7; ZPO § 568 Abs. 3
    Verfahrenskosten, Insolvenz, Kostenbeschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrenskosten; Insolvenz; Kostenbeschwerde; Entscheidungsdivergenz; Rechtsmittel

  • Judicialis

    InsO § 6; ; InsO § 7; ; ZPO § 568 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 6, § 7; ZPO § 568 Abs. 3
    Verfahrenskosten; Insolvenz; Kostenbeschwerde

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Erfurt - T 184/00
  • OLG Jena, 04.04.2001 - 6 W 197/01
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Jena, 04.04.2001 - 6 W 197/01
    Soweit § 568 Abs. 3 ZPO auf weitere Beschwerden betreffend die Festsetzung der Vergütung für den Insolvenzverwalter bzw. den vorläufigen Insolvenzverwalter keine Anwendung findet (vgl. BGH ZIP 2001, 296, 297 m.w.N.) beruht das darauf, dass es sich hierbei nicht um eine Entscheidung über Prozesskosten i.S.d. § 568 Abs. 3 ZPO handelt und dass diese Vorschrift jedenfalls durch die Sonderregelung der §§ 6 Abs. 1 InsO, 64 Abs. 3 S. 1, 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO verdrängt wird (vgl. BGH, a.a.O.).

    Soweit schließlich nach einhelliger, vom Senat geteilter Auffassung in der Rechtsprechung § 568 Abs. 3 ZPO hinsichtlich weiterer Beschwerden betreffend die Festsetzung der Vergütung für den Insolvenzverwalter bzw. den vorläufigen Insolvenzverwalter keine Anwendung findet (vgl. BGH ZIP 2001, 296, 297 m.w.N.) beruht das darauf, dass es sich hierbei nicht um eine Entscheidung über Prozesskosten im Sinne des § 568 Abs. 3 ZPO handelt, diese Vorschrift aber jedenfalls durch die Sonderregelung der §§ 6 Abs. 1 InsO, 64 Abs. 3 S. 1, 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO verdrängt wird (vgl. BGH, a.a.O.).

  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Auszug aus OLG Jena, 04.04.2001 - 6 W 197/01
    Die Entscheidung über die Verfahrenskosten unterliegt nicht der insolvenzrechtlichen sofortige weitere Beschwerde nach § 7 Abs. 1 S. 1 InsO, denn die Statthaftigkeit dieses Rechtsmittels setzt in Anknüpfung an § 6 Abs. 1 InsO voraus, dass die Insolvenzordnung die sofortige Beschwerde gegen die Ausgangsentscheidung des Insolvenzgerichts ausdrücklich vorsieht (vgl. BGH ZIP 2000, 755, 756; BayObLG MDR 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629 jeweils m.w.N.).

    Eine sofortige weitere Beschwerde nach der insolvenzrechtlichen Vorschrift des § 7 Abs. 1 S. 1 InsO scheidet aus, weil deren Statthaftigkeit in Anknüpfung an § 6 Abs. 1 InsO nach nunmehr soweit ersichtlich einhelliger Auffassung voraussetzt, dass gegen die Ausgangsentscheidung des Insolvenzgerichts die sofortige Beschwerde in der Insolvenzordnung ausdrücklich vorgesehen ist (vgl. BGH ZIP 2000, 755, 756; BayObLG MDR 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629 jeweils m.w.N.).

  • OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens -

    Auszug aus OLG Jena, 04.04.2001 - 6 W 197/01
    Die Entscheidung über die Verfahrenskosten unterliegt nicht der insolvenzrechtlichen sofortige weitere Beschwerde nach § 7 Abs. 1 S. 1 InsO, denn die Statthaftigkeit dieses Rechtsmittels setzt in Anknüpfung an § 6 Abs. 1 InsO voraus, dass die Insolvenzordnung die sofortige Beschwerde gegen die Ausgangsentscheidung des Insolvenzgerichts ausdrücklich vorsieht (vgl. BGH ZIP 2000, 755, 756; BayObLG MDR 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629 jeweils m.w.N.).

    Eine sofortige weitere Beschwerde nach der insolvenzrechtlichen Vorschrift des § 7 Abs. 1 S. 1 InsO scheidet aus, weil deren Statthaftigkeit in Anknüpfung an § 6 Abs. 1 InsO nach nunmehr soweit ersichtlich einhelliger Auffassung voraussetzt, dass gegen die Ausgangsentscheidung des Insolvenzgerichts die sofortige Beschwerde in der Insolvenzordnung ausdrücklich vorgesehen ist (vgl. BGH ZIP 2000, 755, 756; BayObLG MDR 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629 jeweils m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 11.08.2000 - 3 W 138/00

    Anfechtbarkeit von Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts im

    Auszug aus OLG Jena, 04.04.2001 - 6 W 197/01
    Da das Oberlandesgericht Zweibrücken seine früher vertretene gegenteilige Auffassung, (vgl. ZInsO 2000, 235) ausdrücklich aufgegeben hat (vgl. OLG Zweibrücken ZIP 2000, ZIP 2000, 1627; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271) und das Oberlandesgericht Celle die hier zu entscheidende Frage offen gelassen hat (vgl. OLG Celle ZInsO 2001, 42, 43) besteht keine Entscheidungsdivergenz.

    Eine solche Entscheidung unterliegt gemäß § 568 Abs. 3 ZPO - diese Vorschrift findet gemäß § 4 InsO auch im Insolvenzverfahren Anwendung (vgl. OLG Zweibrücken, ZIP 2000, 1627; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271 jeweils m.w.N.; Kirchoff, in HK-InsO, § 7 Rn. 7 m.w.N.) - keiner weiteren Beschwerde.

  • OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 3 W 45/00

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung nach Abweisung mangels Masse

    Auszug aus OLG Jena, 04.04.2001 - 6 W 197/01
    Da das Oberlandesgericht Zweibrücken seine früher vertretene gegenteilige Auffassung, (vgl. ZInsO 2000, 235) ausdrücklich aufgegeben hat (vgl. OLG Zweibrücken ZIP 2000, ZIP 2000, 1627; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271) und das Oberlandesgericht Celle die hier zu entscheidende Frage offen gelassen hat (vgl. OLG Celle ZInsO 2001, 42, 43) besteht keine Entscheidungsdivergenz.

    Eine solche Entscheidung unterliegt gemäß § 568 Abs. 3 ZPO - diese Vorschrift findet gemäß § 4 InsO auch im Insolvenzverfahren Anwendung (vgl. OLG Zweibrücken, ZIP 2000, 1627; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271 jeweils m.w.N.; Kirchoff, in HK-InsO, § 7 Rn. 7 m.w.N.) - keiner weiteren Beschwerde.

  • OLG Celle, 02.11.2000 - 2 W 110/00

    Anwendbarkeit der Grundsätze für die Entscheidung und Kostenverteilung bei

    Auszug aus OLG Jena, 04.04.2001 - 6 W 197/01
    Da das Oberlandesgericht Zweibrücken seine früher vertretene gegenteilige Auffassung, (vgl. ZInsO 2000, 235) ausdrücklich aufgegeben hat (vgl. OLG Zweibrücken ZIP 2000, ZIP 2000, 1627; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271) und das Oberlandesgericht Celle die hier zu entscheidende Frage offen gelassen hat (vgl. OLG Celle ZInsO 2001, 42, 43) besteht keine Entscheidungsdivergenz.

    Das Oberlandesgericht Celle hat die hier zu entscheidende Frage offen gelassen (vgl. OLG Celle ZInsO 2001, 42, 43).

  • BayObLG, 08.10.1999 - 4Z BR 7/99

    Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfeentscheidung im

    Auszug aus OLG Jena, 04.04.2001 - 6 W 197/01
    Die Entscheidung über die Verfahrenskosten unterliegt nicht der insolvenzrechtlichen sofortige weitere Beschwerde nach § 7 Abs. 1 S. 1 InsO, denn die Statthaftigkeit dieses Rechtsmittels setzt in Anknüpfung an § 6 Abs. 1 InsO voraus, dass die Insolvenzordnung die sofortige Beschwerde gegen die Ausgangsentscheidung des Insolvenzgerichts ausdrücklich vorsieht (vgl. BGH ZIP 2000, 755, 756; BayObLG MDR 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629 jeweils m.w.N.).

    Eine sofortige weitere Beschwerde nach der insolvenzrechtlichen Vorschrift des § 7 Abs. 1 S. 1 InsO scheidet aus, weil deren Statthaftigkeit in Anknüpfung an § 6 Abs. 1 InsO nach nunmehr soweit ersichtlich einhelliger Auffassung voraussetzt, dass gegen die Ausgangsentscheidung des Insolvenzgerichts die sofortige Beschwerde in der Insolvenzordnung ausdrücklich vorgesehen ist (vgl. BGH ZIP 2000, 755, 756; BayObLG MDR 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629 jeweils m.w.N.).

  • AG Münster, 01.02.2000 - 71 IK 4/99

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus OLG Jena, 04.04.2001 - 6 W 197/01
    Da das Oberlandesgericht Zweibrücken seine früher vertretene gegenteilige Auffassung, (vgl. ZInsO 2000, 235) ausdrücklich aufgegeben hat (vgl. OLG Zweibrücken ZIP 2000, ZIP 2000, 1627; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271) und das Oberlandesgericht Celle die hier zu entscheidende Frage offen gelassen hat (vgl. OLG Celle ZInsO 2001, 42, 43) besteht keine Entscheidungsdivergenz.

    Seine früher vertretene Auffassung, die Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde im Sinne von § 7 Abs. 1 InsO folge unabhängig von § 6 Abs. 1 InsO allein daraus, dass das Landgericht als Insolvenzgericht entschieden hat (vgl. ZInsO 2000, 235), hat das Oberlandesgericht Zweibrücken ausdrücklich aufgegeben (vgl. OLG Zweibrücken ZIP 2000, a.a.O.).

  • EuG, 26.02.2003 - T-184/00

    Zissis Christou Drouvis gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus OLG Jena, 04.04.2001 - 6 W 197/01
    6 W 197/01 7 a T 184/00 (Landgericht Erfurt).
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